KFZ Kaufvertrag in Österreich – alles was Sie wissen müssen
Wer in Österreich ein gebrauchtes Auto privat kauft oder verkauft, braucht einen schriftlichen KFZ-Kaufvertrag. Auch wenn mündliche Vereinbarungen grundsätzlich gültig sind, schützt ein sorgfältig ausgefüllter Kaufvertrag beide Seiten vor späteren Streitigkeiten. Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie in wenigen Minuten einen vollständigen Auto-Kaufvertrag nach österreichischem Recht – als PDF, direkt am Handy.
Was muss in einen KFZ-Kaufvertrag in Österreich?
Ein rechtsgültiger Kaufvertrag für ein Auto sollte alle wesentlichen Informationen zum Fahrzeug und zu beiden Vertragsparteien enthalten. Dazu gehören: Name und Adresse von Verkäufer und Käufer, eine genaue Fahrzeugbeschreibung mit Marke, Modell, Fahrgestellnummer (FIN) und amtlichem Kennzeichen, der vereinbarte Kaufpreis, die Zahlungsart sowie das Übergabedatum. Ebenfalls wichtig ist eine Regelung zur Gewährleistung und die Angabe bekannter Mängel.
Gewährleistung vs. Garantie beim Autokauf
Im österreichischen Recht ist die Gewährleistung (§§ 922 ff ABGB) von der Garantie zu unterscheiden. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und gilt automatisch – der Verkäufer haftet für Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits bestanden haben. Beim Privatverkauf zwischen Privatpersonen kann die Gewährleistung gemäß § 929 ABGB jedoch wirksam ausgeschlossen werden. Ein solcher Gewährleistungsausschluss ist nur dann unwirksam, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat.
Kaufvertrag Auto Vorlage – worauf achten?
Eine gute Kaufvertrag-Vorlage für Österreich berücksichtigt die Besonderheiten des ABGB und enthält vorformulierte Klauseln zu Gewährleistungsausschluss, Eigentumsübertragung und Mängeloffenlegung. Unser kostenloser Auto-Kaufvertrag-PDF-Generator füllt alle relevanten Felder automatisch aus – Sie können den Zulassungsschein einfach abfotografieren, und die Fahrzeugdaten werden per automatischer Texterkennung übernommen. So vermeiden Sie Tippfehler bei der Fahrgestellnummer und sparen sich das mühsame Abtippen.
Nach dem Kauf: Ummeldung und Versicherung
Nach dem Autokauf muss das Fahrzeug vom Käufer bei der zuständigen Zulassungsstelle umgemeldet werden. Die bestehende KFZ-Haftpflichtversicherung des Verkäufers erlischt mit dem Eigentümerwechsel – der Käufer muss vor der Ummeldung eine eigene Versicherung abschließen. Auch eventuelle NoVA-Pflichten sollten vorab geklärt werden.